{"id":1896,"date":"2023-09-13T21:00:12","date_gmt":"2023-09-13T19:00:12","guid":{"rendered":"https:\/\/new.whm.net\/allgemeine-einkaufsbedingungen-2022\/"},"modified":"2026-09-16T17:04:38","modified_gmt":"2026-09-16T15:04:38","slug":"allgemeine-einkaufsbedingungen-2022","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/whm.net\/en\/allgemeine-einkaufsbedingungen-2022\/","title":{"rendered":"allgemeine-einkaufsbedingungen-2022"},"content":{"rendered":"\n\n\t<b>ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN Fassung 10\/2022<br \/>\n(alle fr\u00fcheren Bedingungen verlieren hiermit ihre G\u00fcltigkeit)<\/b>\n<p><strong>I. Vertragsinhalt und Vertragsabschluss<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten f\u00fcr alle &#8211; auch zuk\u00fcnftigen &#8211; Bestellungen von Wa-ren und Dienstleistungen und deren Abwicklung durch den Lieferanten. Entgegenstehende oder von diesen Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, in diesen Einkaufsbedingungen oder in dem Vertrag mit dem Lieferanten ist etwas anderes bestimmt. Nehmen wir die Ware ohne ausdr\u00fccklichen Widerspruch entgegen, so kann hieraus in keinem Fall abgeleitet werden, wir h\u00e4tten die Bedingungen des Lieferanten anerkannt. Auch in dem Fall, dass wir Vertr\u00e4ge auf elektronischen Plattformen schlie\u00dfen, und der Abschluss des Vertrages technisch nur dann m\u00f6glich ist, wenn wir unser Einverst\u00e4ndnis mit den Bedingungen des Lieferanten erkl\u00e4ren, liegt darin ausdr\u00fccklich keine Zustimmung zur Geltung dieser Bedingungen.<\/li>\n<li>Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten nur gegen\u00fcber Unternehmern, juristischen Perso-nen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gens im Sinne von \u00a7 310 Abs. 1 BGB.<\/li>\n<li>Werden f\u00fcr eine bestimmte Bestellung besondere, von diesen Bedingungen abweichende Bedingun-gen vereinbart, so gelten diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen nachrangig und erg\u00e4nzend.<\/li>\n<li>Die Erstellung von Angeboten ist f\u00fcr uns kostenlos und unverbindlich.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>II. Preise<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die vereinbarten Preise verstehen sich frei der von uns angegebenen Empfangsstelle einschlie\u00dflich Fracht-, Verpackungs- und Nebenkosten. Bei unfreier Lieferung \u00fcbernehmen wir nur die g\u00fcnstigsten Frachtkosten, es sei denn, wir haben eine besondere Art der Versendung vorgeschrieben.<\/li>\n<li>Im \u00dcbrigen gelten die Incoterms\u00ae in ihrer jeweils neuesten Fassung.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>III. Qualit\u00e4t \/ Umwelt \/ Soziale Unternehmensverantwortung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Lieferant hat ein nach Art und Umfang geeignetes, dem neuesten Stand der Technik entspre-chendes, dokumentiertes Qualit\u00e4tssicherungs- und Umweltmanagement-System einzurichten und aufrechtzuerhalten. Er hat Aufzeichnungen, insbesondere \u00fcber seine Qualit\u00e4tspr\u00fcfungen zu erstellen und uns diese auf Verlangen zur Verf\u00fcgung zu stellen. Der Lieferant willigt hiermit ein in Qualit\u00e4ts-\/ Umweltaudits zur Beurteilung der Wirksamkeit seines Qualit\u00e4tssicherungs- und Umweltmanage-mentsystems durch uns oder einen von uns Beauftragten ein.<\/li>\n<li>Der Lieferant \u00fcbernimmt die soziale \u00f6konomische Verantwortung f\u00fcr ein nachhaltiges Wirtschaften und die Sicherheit der Lieferkette. Er bekennt sich dazu, dass bei der Herstellung und Lieferung von Produkten sowie bei der Erbringung von Dienstleistungen die Menschenrechte gewahrt, einschl\u00e4gi-ge Arbeitsnormen eingehalten und Diskriminierung sowie Zwangs- und Kinderarbeit nicht geduldet werden. Weiterhin verpflichtet sich der Lieferant, keine Form von Korruption und Bestechung zu tole-rieren oder sich hierauf in irgendeiner Weise einzulassen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>IV. Zahlung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Mangels abweichender Vereinbarungen gelten folgende Zahlungsbedingungen: Rechnungen beglei-chen wir entweder innerhalb 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug. Sind die Zahlungsbedingungen des Lieferanten f\u00fcr uns g\u00fcnstiger, gelten diese.<\/li>\n<li>Zahlungs- und Skontofristen laufen ab Rechnungseingang, jedoch nicht vor Eingang der Ware bzw. bei Leistungen nicht vor deren Abnahme und, sofern Dokumentationen oder \u00e4hnliche Unterlagen zum Leistungsumfang geh\u00f6ren, nicht vor deren vertragsgem\u00e4\u00dfer \u00dcbergabe an uns.<\/li>\n<li>Zahlungen erfolgen mittels Schecks oder (elektronischer) Bank\u00fcberweisung. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn der Scheck am F\u00e4lligkeitstag per Post abgesandt bzw. die \u00dcberweisung am F\u00e4l-ligkeitstag bei der Bank in Auftrag gegeben wurde.<\/li>\n<li>Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu.<\/li>\n<li>F\u00e4lligkeitszinsen k\u00f6nnen nicht gefordert werden. Der Verzugszinssatz betr\u00e4gt 5 (f\u00fcnf) Prozentpunkte \u00fcber dem Basiszinssatz. Auf jeden Fall sind wir berechtigt, einen geringeren Verzugsschaden als vom Lieferanten gefordert nachzuweisen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>V. Lieferfristen \/ Lieferverzug<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Vereinbarte Liefertermine und -fristen sind verbindlich. Drohende Lieferverz\u00f6gerung ist uns unver-z\u00fcglich in Textform mitzuteilen. Gleichzeitig sind uns geeignete Gegenma\u00dfnahmen zur Abwendung der Folgen der Verz\u00f6gerung vorzuschlagen.<\/li>\n<li>Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei uns, soweit nichts anderes in Textform vereinbart ist.<\/li>\n<li>Ger\u00e4t der Lieferant in Lieferverzug, stehen uns die gesetzlichen Anspr\u00fcche zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach dem fruchtlosen Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist Schadens-ersatz statt der Leistung zu verlangen. Unser Anspruch auf die Lieferung ist erst ausgeschlossen, wenn der Lieferant den Schadensersatz geleistet hat.<\/li>\n<li>Die vorbehaltlose Annahme der versp\u00e4teten Lieferung oder Leistung enth\u00e4lt keinen Verzicht auf die uns wegen der versp\u00e4teten Lieferung oder Leistung zustehenden Ersatzanspr\u00fcche oder eine evtl. verwirkte Vertragsstrafe; dies gilt bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung des von uns geschuldeten Entgelts f\u00fcr die betroffene Lieferung oder Leistung.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>VI. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Bez\u00fcglich der Eigentumsvorbehaltsrechte des Lieferanten gelten dessen Bedingungen mit der Ma\u00df-gabe, dass das Eigentum an der Ware mit ihrer Bezahlung auf uns \u00fcbergeht und dementsprechend die Erweiterungsformen des sogenannten Kontokorrent- und Konzernvorbehaltes nicht gelten.<\/li>\n<li>Auf Grund des Eigentumsvorbehalts kann der Verk\u00e4ufer die Ware nur herausverlangen, wenn er vom Vertrag zur\u00fcckgetreten ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>VII. Ausf\u00fchrung der Lieferungen und Gefahr\u00fcbergang<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Lieferant tr\u00e4gt die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung, auch bei \u201efranko&#8221;- und \u201efrei Haus&#8221;-Lieferungen, bis zur \u00dcbergabe der Ware am Bestimmungsort.<\/li>\n<li>Teillieferungen bed\u00fcrfen unserer Zustimmung.<\/li>\n<li>Mehr- oder Minderlieferungen sind nur im handels\u00fcblichen Rahmen gestattet.<\/li>\n<li>Verpackungskosten tr\u00e4gt der Lieferant, falls nicht etwas anderes in Textform vereinbart wurde. Tragen wir im Einzelfall die Kosten der Verpackung, so ist uns diese billigst zu berechnen. Die R\u00fccknahmepflichten richten sich nach dem Verpackungsgesetz mit der Ma\u00dfgabe, dass die R\u00fcck-nahme stets an unserem Sitz erfolgt, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird. Die Kosten f\u00fcr den R\u00fccktransport und die Entsorgung der Verpackung tr\u00e4gt in jedem Fall der Verk\u00e4ufer.<\/li>\n<li>Im \u00fcbrigen gelten die Regelungsinhalte unserer Transport- und Verpackungsvorschrift in der jeweils g\u00fcltigen Fassung<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>VIII. Erkl\u00e4rungen \u00fcber Ursprungseigenschaft<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Auf unser Verlangen stellt uns der Lieferant eine Lieferantenerkl\u00e4rung \u00fcber den pr\u00e4ferenziellen Ur-sprung der Ware und\/oder ein Ursprungszeugnis \u00fcber den nichtpr\u00e4ferenziellen Ursprung der Ware zur Verf\u00fcgung.<\/li>\n<li>F\u00fcr den Fall, dass der Lieferant Erkl\u00e4rungen \u00fcber die pr\u00e4ferenzielle oder nicht-pr\u00e4ferenzielle Ur-sprungseigenschaft der verkauften Ware abgibt, gilt folgendes:<br \/>\na) Der Lieferant verpflichtet sich, die \u00dcberpr\u00fcfung von Ursprungsnachweisen durch die Zollverwal-tung zu erm\u00f6glichen und sowohl die dazu notwendigen Ausk\u00fcnfte zu erteilen als auch eventuell erforderliche Best\u00e4tigungen beizubringen.<br \/>\nb) Der Lieferant ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der dadurch entsteht, dass der erkl\u00e4rte Ursprung infolge fehlerhafter Bescheinigung oder fehlender Nachpr\u00fcfungsm\u00f6glichkeit von der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde nicht anerkannt wird, es sei denn, der Lieferant hat diese Folgen nicht zu vertreten.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>IX. Haftung f\u00fcr M\u00e4ngel und Verj\u00e4hrung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Verk\u00e4ufer hat uns die Ware frei von Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln zu verschaffen. Er hat uns insbe-sondere daf\u00fcr einzustehen, dass seine Lieferungen und Leistungen den anerkannten Regeln der Technik und den vertraglich vereinbarten Eigenschaften, Normen sowie den Sicherheits-, Arbeits-schutz-, Unfallverh\u00fctungs- und sonstigen Vorschriften entsprechen.<\/li>\n<li>Unsere Wareneingangspr\u00fcfung beschr\u00e4nkt sich auf \u00e4u\u00dferlich erkennbare Transportsch\u00e4den sowie auf die Feststellung der Einhaltung von Menge und Identit\u00e4t der bestellten Waren mindestens anhand der Lieferpapiere. Dabei festgestellte Beanstandungen werden unverz\u00fcglich angezeigt. Der Lieferant muss sein Qualit\u00e4tsmanagementsystem und seine Qualit\u00e4tssicherungsma\u00dfnahmen auf diese redu-zierte Wareneingangspr\u00fcfung ausrichten.<\/li>\n<li>M\u00e4ngelanzeigen sind rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 10 Arbeitstagen bei dem Verk\u00e4ufer einge-hen. Die Frist f\u00fcr die M\u00e4ngelanzeige beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem wir &#8211; oder im Fall des Stre-ckengesch\u00e4fts unsere Abnehmer &#8211; den Mangel festgestellt haben oder h\u00e4tten feststellen m\u00fcssen.<\/li>\n<li>Hat die Ware einen Sachmangel, so stehen uns die gesetzlichen Rechte nach unserer Wahl zu. Eine Nachbesserung des Lieferanten gilt bereits nach dem ersten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Das Recht auf R\u00fccktritt steht uns auch dann zu, wenn die betreffende Pflichtverletzung des Lieferan-ten nur unerheblich ist.<\/li>\n<li>Im Falle, dass die Ware einen Mangel aufweist, stehen uns die gesetzlichen Rechte nach unserer Wahl zu. Wir k\u00f6nnen vom Verk\u00e4ufer Ersatz der Aufwendungen verlangen, die wir im Verh\u00e4ltnis zu unserem Abnehmer zu tragen haben, wenn der Mangel bereits beim \u00dcbergang der Gefahr auf uns vorhanden war. Zu den vom Lieferanten nach \u00a7 439 Abs. 2 BGB zu erstattenden Nacherf\u00fcllungskosten z\u00e4hlen auch die Kosten zum Auffinden des Mangels sowie Sortierkosten.<\/li>\n<li>Bei Gefahr im Verzug sind wir berechtigt, nach entsprechender Anzeige an den Verk\u00e4ufer M\u00e4ngel-beseitigung auf Kosten des Verk\u00e4ufers selbst vorzunehmen.<\/li>\n<li>Unsere M\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren 36 Monate nach Gefahr\u00fcbergang. Sie beginnen mit der rechtzei-tigen M\u00e4ngelanzeige im Sinne der vorstehenden Nr. 3. Die M\u00e4ngelhaftung des Verk\u00e4ufers endet jedoch in jedem Fall zehn Jahre nach Ablieferung der Ware. Diese Beschr\u00e4nkung gilt nicht, sofern unsere Anspr\u00fcche auf Tatsachen beruhen, die der Verk\u00e4ufer kannte oder \u00fcber die er nicht in Unkennt-nis hat sein k\u00f6nnen und die er uns nicht offenbart hat.<\/li>\n<li>Der Verk\u00e4ufer tritt uns bereits jetzt &#8211; erf\u00fcllungshalber &#8211; alle Anspr\u00fcche ab, die ihm gegen seine Vorlieferanten aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Lieferung mangelhafter Waren oder sol-cher Waren zustehen, denen garantierte Eigenschaften fehlen. Er wird uns zur Geltendmachung solcher Anspr\u00fcche s\u00e4mtliche hierf\u00fcr erforderlichen Unterlagen aush\u00e4ndigen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>X. Produkthaftung und R\u00fcckruf<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>F\u00fcr den Fall, dass wir aufgrund gesetzlicher Produkthaftung in Anspruch genommen werden, ist der Verk\u00e4ufer verpflichtet, uns von derartigen Anspr\u00fcchen frei zu stellen, sofern und soweit der Schaden durch einen Fehler des vom Lieferanten gelieferten Vertragsgegenstandes verursacht worden ist. In den F\u00e4llen verschuldensabh\u00e4ngiger Haftung gilt dies jedoch nur dann, wenn den Lieferanten ein Ver-schulden trifft. Die Freistellungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Anspruch auf grob fahrl\u00e4ssiger oder vors\u00e4tzlicher Pflichtverletzung unsererseits beruht. Sofern die Schadensursache im Verantwor-tungsbereich des Lieferanten liegt, tr\u00e4gt er insoweit die Beweislast. Der Lieferant \u00fcbernimmt in die-sen F\u00e4llen alle Kosten und Aufwendungen, einschlie\u00dflich der Kosten einer etwaigen Rechtsverfol-gung oder R\u00fcckrufaktion. Im \u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Etwaige weitergehen-de Schadensersatzanspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Der Verk\u00e4ufer ist verpflichtet, stets eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer ausreichenden Mindest-Deckungssumme von 5 Mio. \u20ac pro Personenschaden bzw. Sachschaden zu unterhalten.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>XI. Werkzeuge, Modelle, Zeichnungen und andere Unterlagen<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Von uns beigestellte oder f\u00fcr uns angefertigte Stoffe, Spezialverpackungen, Werkzeuge, Modelle, Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben unser Eigentum und d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich zur Ausf\u00fch-rung unserer Auftr\u00e4ge verwendet werden. Sie d\u00fcrfen Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zug\u00e4ng-lich gemacht werden und sind bis auf Widerruf, l\u00e4ngstens jedoch zwei Jahre nach dem letzten Ein-satz, ordnungsgem\u00e4\u00df aufzubewahren und uns danach auszuh\u00e4ndigen.<\/li>\n<li>Die Anfertigung sowie die Be- und Verarbeitung solcher Werkzeuge, Modelle, Zeichnungen und anderer Unterlagen, die der Lieferant in unserem Auftrag fertigt, erfolgen f\u00fcr uns als Hersteller mit der Folge, dass wir hieran Eigentum erwerben.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>XII. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferung und unsere Zahlungen ist, sofern nichts anderes vereinbart, unser Betrieb.<\/li>\n<li>Gerichtsstand ist der Sitz unserer Hauptniederlassung. Wir k\u00f6nnen den Lieferanten auch an seinem Gerichtsstand sowie an dem Gerichtsstand unserer handelsregisterlich eingetragenen Zweignieder-lassung verklagen, mit der der Vertrag geschlossen wurde.<\/li>\n<li>F\u00fcr alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Lieferanten gilt in Erg\u00e4nzung zu diesen Bedin-gungen deutsches Recht unter Einschluss der Vorschriften des \u00dcbereinkommens der Vereinten Na-tionen vom 11.04.1980 \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG).<\/li>\n<li>Die Daten unserer Lieferanten werden von uns entsprechend den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gespeichert und verarbeitet.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>XIII. Ma\u00dfgebende Fassung<\/strong><\/p>\n<p>In Zweifelsf\u00e4llen ist die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen ma\u00dfgebend.<\/p>\n<p><a href=\"\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/allgemeine_einkaufsbedingungen_whm_fassung_oktober_2022.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Download Allgemeine Einkaufsbedingungen 10\/2022 (pdf-Datei)<\/a><\/p>\n\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN Fassung 10\/2022 (alle fr\u00fcheren Bedingungen verlieren hiermit ihre G\u00fcltigkeit) I. Vertragsinhalt und Vertragsabschluss Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten f\u00fcr alle &#8211; auch zuk\u00fcnftigen &#8211; Bestellungen von Wa-ren und Dienstleistungen und deren Abwicklung durch den Lieferanten. 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